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Das KB-30A ist ein von der IMO typgeprüftes elektronisches Schiffshorn und Lautsprechersystem für den Einsatz auf See, das ein kräftiges Hornsignal mit über 130 Dezibel (1/3 Oktavband) für Schiffe mit einer Länge von bis zu 75 Metern erzeugt.
Es bietet außerdem Sprachverstärkung und eine „Talkback“-Funktion für die Kommunikation zwischen Steuerstand und Personal auf dem Außendeck des Schiffes. Das KB-30A-System besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Schiffshorneinheit und der Steuer-/Mikrofoneinheit. Das KB-30A kann auch in Kombination mit dem M-512-Signalcontroller oder jedem anderen Kahlenberg-Signalcontroller für automatisierte Signalfunktionen verwendet werden.
Die optionale M-512-Ton- und Lichtsteuerung verbessert die Sicherheit erheblich, indem sie automatische Ton- und Lichtsignale für die Navigation erzeugt, wie von USCG, IMO und SOLAS gefordert, mit einem benutzerfreundlicheren und kompakteren Bedienfeld. Die M-512 erzeugt automatisierte Codes für eingeschränkte Sicht (Nebel), Manövriercodes und allgemeine Notfallalarmcodes gemäß den IMO- und SOLAS-Anforderungen und steuert bis zu zwei Hupen und/oder zwei Morsesignallichter. Sie kann auch für die Verwendung mit externen Alarmsystemen und Tonüberwachungssystemen konfiguriert werden, um den Anforderungen nahezu jeder Anordnung moderner Schiffssysteme gerecht zu werden.
Alle unsere Kahlenberg-Schiffshörner für die Hochsee-, Binnenschifffahrts- und Freizeitmärkte werden nach den höchsten Qualitätsstandards gebaut. Sie bieten Eignern und Kapitänen eine äußerst zuverlässige Möglichkeit, die Tonsignalanforderungen der IMO/USCG zu erfüllen, und ein ästhetisch ansprechendes Element an Bord mit einem unverwechselbaren Klang, um den sie jeder beneiden wird. Kahlenberg-Drucklufthörner sind weltweit für ihre Langlebigkeit, ihren unverwechselbaren Klang und ihre außergewöhnliche Verarbeitung bekannt und sind auf den meisten Megayachten der Welt zu finden. Alle Kahlenberg-Audiosignale werden in einem hauseigenen Labor getestet und zertifiziert, um die Einhaltung der von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und den Kollisionsvorschriften (COLREG) festgelegten Standards sicherzustellen.
Das „Übereinkommen über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR, 1972 - Anhang III) beschreibt die technischen Details von Schallsignalgeräten in Bezug auf die Tonsignalintensität und den Hörbereich (siehe: KVR - Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See; Anhang III - Technische Details von Schallsignalgeräten; Kapitel 1. Pfeifen (aktuellste Version bei IMO prüfen!)
Schiffslänge [m]: < 20
Schiffslänge [m]: 20 - 75
Schiffslänge [m]: 75 - 200
Schiffslänge [m]: > 200
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